Die Verordnung kann von Haus- und Fachärzten für 4 Wochen ausgestellt werden. Eine Anschlussverordnung ist möglich. Krankenhausärzte können die Verordnung für die ersten 7 Tage im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt ausstellen. Die Anschlussverordnung erfolgt dann durch den Hausarzt.
Ja, die weitere Behandlung des Patienten erfolgt in Abstimmung mit Ihnen.
Auf Wunsch ist der Austausch mit unseren Palliativärzten möglich.
Wir benötigen die Stammdaten des Patienten inkl. Telefonnummer, seine Diagnosen (am besten den letzten Arzt- oder Krankenhausbericht), aktuelle Beschwerden und Symptome sowie seine aktuelle Medikation.
Bitte besprechen Sie das palliative Vorgehen (falls möglich) vorab mit dem Patienten und nehmen Sie vorher immer Kontakt zum Hausarzt des Patienten und den Angehörigen oder dem Betreuer auf und fragen, ob diese mit der einer SAPV einverstanden sind.
Unsere Palliativärzte und Palliativ-Pflegedienste im Netzwerk sind bestimmten Versorgungsgebieten zugeordnet. Der Wunsch kann trotzdem geäußert werden, die Möglichkeit der Umsetzung ist aber abhängig von den zeitlichen Ressourcen der Palliativärzte und Palliativ-Pflegedienste.