Patienten und Angehörige

Kosten

Die Palliativversorgung ist ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung, somit entstehen für Patienten keinerlei Kosten.
Ein Pflegegrad ist nicht notwendig, da die Abrechnung über die Krankenkasse und nicht über die Pflegekasse erfolgt.

Privat Versicherten werden die Sätze, die auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, in Rechnung gestellt. Im Regelfall erstatten die privaten Krankenversicherungen die Kosten der Palliativversorgung. Da diese Versorgung häufig nicht in den Versicherungsverträgen aufgeführt ist, sollten Sie vorab Kontakt zu ihrer privaten Krankenversicherung aufnehmen und eine vollständige Kostenübernahme abklären.