Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe
Die spezielle ambulante palliative Versorgung (kurz SAPV) kann auch in stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe verordnet werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Bewohner an einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit zugleich begrenzter Lebenserwartung leidet und bei ihm zusätzlich eine komplexe Symptomatik vorliegt. Ein Symptomgeschehen ist in der Regel dann komplex, wenn mindestens eines der nachstehenden Kriterien erfüllt ist:Der Hausarzt stellt in diesem Fall eine Verordnung (Muster 63) aus.
Um einen reibungslosen Ablauf der SAPV-Erstaufnahme zu gewährleisten haben wir Ihnen ein Aufnahmeformular, mit allen für uns wichtigen Informationen zu dem Patienten, zusammengestellt. Dieser Bogen kann ausgedruckt und anschließend ausgefüllt an das Koordinationsbüro gefaxt werden.
Unser Koordinationsbüro informiert Sie dann, welcher Palliativpflegedienst und welcher Palliativarzt Ihren Bewohner versorgt und kümmert sich ebenso um die Genehmigung der SAPV und den damit verbundenen zusätzlichen Kosten durch die jeweilige Krankenkasse. Ihrer Einrichtung entstehen somit keine Kosten.
Zur Aufnahme der SAPV kommen eine Palliativpflegekraft und ein Palliativarzt gemeinsam in Ihre Einrichtung und besprechen mit Ihnen und dem Bewohner den gemeinsamen Weg. Anschließend kommt einmal täglich und nach Bedarf eine Palliativpflegekraft zu Ihrem Bewohner in Ihre Einrichtung, der Palliativarzt kommt nach Absprache regelmäßig zu einem Hausbesuch.
Außerdem erreichen Sie über unsere 24h Rufbereitschaft an 365 Tagen im Jahr unser SAPV-Team.
Besonders wichtig ist es uns, den Bewohner gemeinsam mit Ihnen in seiner letzten Lebensphase bestmöglich zu begleiten!